Warum es KIs mit Gerichtsverfahren (besonders) schwer haben

Haben 40 GB Text (Schriftsätze und Urteile) erhalten. Algorithmisch lässt sich damit schon gut Arbeiten (Signalwortsuche). Als Trainingsdaten für die KI der Datensatz aber eher noch zu klein.

KI-Systeme könnten dabei helfen, rechtliche Fragen zu beantworten, Beweismaterial zu analysieren und sogar Urteile zu fällen.

Die Verwendung von KI in Gerichtsverfahren stellt eine große Herausforderung bei der Erstellung von Trainingsdaten dar. Die Genauigkeit und Zuverlässigkeit solcher Modelle hängt stark von der Qualität der verwendeten Daten ab.

Es ist jedoch keine leichte Aufgabe, gute Trainingsdaten für die Modellierung zu erhalten.

Ein Haupthindernis bei der Erstellung von Trainingsdaten für KI in Gerichtsverfahren ist die mangelnde Transparenz und Zugänglichkeit von Gerichtsakten und -entscheidungen. Viele dieser Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich und müssen erst mühsam eingeholt werden. Selbst wenn die Akten zugänglich sind, können sie oft schwer verständlich und unübersichtlich sein, was die Auswertung und Nutzung der Daten erschwert.

Ein weiteres Problem ist die hohe Komplexität und Vielfalt von Gerichtsverfahren. Jeder Fall ist einzigartig und kann sich auf unterschiedliche Weise entwickeln, wodurch es schwierig ist, allgemeingültige Trainingsdaten zu erstellen. Zudem können auch innerhalb eines Verfahrens unterschiedliche Meinungen und Interpretationen von Rechtsvorschriften und Fakten vorliegen, was die Genauigkeit von KI-Modellen weiter einschränkt.

Eine zusätzliche Herausforderung ist ein etwaiger Bias in den Trainingsdaten. Da Gerichtsverfahren oft historisch geprägt sind, können sich in den Daten Vorurteile und Diskriminierungen widerspiegeln, die das Lernverhalten der KI beeinflussen. Solche Biases müssten erkannt und beseitigt werden, um die objektive und gerechte Anwendung von KI in Gerichtsverfahren und in der anwaltlichen Beratung zu gewährleisten.

In derselben Kategorie: die KI ist in ihrer Einschätzung immer konservativ. Sie wird Einschätzungen erst einmal aus einem historische Fundus schöpfen, wenn sich das Gesetz ändert. Bei einigen Änderungen („Klima-Beschluss des BVerfG“ oder „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“) kann eine gute Juristin „riechen“, dass eine Veränderung in der Luft liegt. Das ist ein bestimmtes, gesellschaftliches Klima eingestellt hat.

Ein weiteres Problem ist die Sensibilität von Gerichtsverfahren. Die Verwendung von persönlichen und vertraulichen Informationen in Trainingsdaten kann ethische Bedenken aufwerfen und auch rechtliche Konsequenzen haben. Daher müssen die Trainingsdaten sorgfältig anonymisiert und geschützt werden, um die Privatsphäre und die Rechte der Beteiligten zu wahren. Das ist bei Schriftsätzen schwierig, weil sie in Deutschland mit dem Rubrum beginnen, das die Namen der Personen enthält.

Auch Urteilsdatenbanken helfen nicht, weil in Deutschland nur solche Urteile dort veröffentlicht werden, die es – in den Augen der Verfahrensbeteiligten – „wert sind“, veröffentlicht zu werden. Da ist der Bias quasi schon fest und sicher einzementiert.

Vermutlich müssen wir uns von einigen Ansätzen erst einmal lösen.


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